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Artikel Wechsel in die PKV wird durch Wahltarife der Kassen behindert

(16.07.2008)

Durch die letzte Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Weg für sogenannte Wahltarife geöffnet. Damit gibt es - außer den üblichen Tarifen - solche mit jährlicher Selbstbeteiligung, mit Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung, mit Bonus bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, und bei Teilnahme an besonderen Programmen, wie bei bestimmten Erkrankungen, bzw. sogenannte Hausarzt-Modelle.

Die Kassen werben damit, dass man so mehr für sich tun kann, und Einsparungen erzielen kann. Diese Vielfalt ist recht verwirrend. Wer dabei letztlich Vorteile hat, wird sich oft erst hinterher zeigen.

Der große Haken daran: Wer sich für irgendeinen der Wahltarife entscheidet, muss das für mindestens 3 Jahre tun. Erst danach kann man zu anderen Kassen wechseln, andere Wahltarife nehmen, oder in den normalen Standard zurückkehren.

Auch das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung wird dadurch genommen. Was man aber bei den Normaltarifen hätte. Ebenso wird für diese 3 Jahre der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) verhindert. Dieser Sachverhalt ist noch nicht besonders bekannt geworden. Hier werden also ganz normale Rechte beschnitten.

Ein Spezi

elles Problem haben Selbständige: Im Rahmen der normalen Tarife verlieren sie ab 1.1.2009 das Recht auf Krankengeld. Nur dann, wenn sie sich für einen Wahltarif entscheiden, können Sie gegen Mehrbeitrag auch dafür absichern. Und gleichzeitig laufen Sie damit in die 3-jährige Sperre. Da kann man nur sagen: Vorsicht - Wahltarife !